KOSTEN UND KOSTENÜBERNAHME
Unsere Beratungskosten richten sich nach aufgewendeter Beratungszeit. Grundsätzlich können wir gemeinsam von Termin zu Termin schauen, wie viele Beratungen Sie sich wünschen und aus unserer Sicht sinnvoll sind.
Unsere Beratungsleistungen sind von den Krankenkassen anerkannt.
Sie beteiligen sich nach §20 SGB V und §43 SGB V in unterschiedlicher Höhe an den Kosten.
In der Regel werden 5 Beratungen (1 x 60 Minuten und 4 x 30 Minuten) mit 80 % bezuschusst.
Beispielsweise zahlen Klienten der Ersatzkrankenkassen hier insgesamt einen Eigenanteil von ca. 100,00€, Versicherte der AOK zahlen rund 30,00 €.
Mit einem Rezept (oder der Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung) vom (Fach)Arzt und unserem Kostenvoranschlag, können Sie die Krankenkassenbezuschussung beantragen.
Eine Erklärung zur Krankenkassenbezuschussung finden sie hier:
Erklärung zur Vorgehensweise bei privater Versicherung
Bei privater Versicherung ist entscheidend, ob der Tarif eine Übernahme der Kosten für Ernährungsberatung bzw. -therapie beinhaltet. Die entsprechenden Details können den Leistungsbeschreibungen des Tarifs entnommen werden.
Ein privat Versicherter sollte im Vorfeld der Beratung (unter Vorlage der ärztlichen Bescheinigung bei Ernährungstherapie!) Kontakt zu seiner Krankenversicherung aufnehmen, um die Bezuschussung zu klären.